Honorar

Das Honorar der Steuerberater bemißt sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV). Danach erfolgt die Abrechnung der Leistungen in der Regel als Wertgebühr (auf der Basis der Gegenstandswerte) oder Zeitgebühr (auf der Basis des zeitlichen Aufwandes der Beratung).

 

Auf der Basis gesonderter schriftlicher Mandatsvereinbarungen sind Honorarvereinbarungen außerhalb der in der StbVV niedergelegten Gebührensätze ebenfalls zulässig. 

 

Ich lege großen Wert darauf, eine dem Auftrag und dem Mandantennutzen angemessene Vergütungsweise zu wählen. Durch "schlanke" Kanzleiorganisation kann ich Ihnen hierbei ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

 

Damit Sie vor Beauftragung von steuerlichen Beratungsleistungen abschätzen können, was an Kosten auf Sie zukommt, biete ich Ihnen an:

  • Pauschalhonorare für laufende Leistungen Bereich von Rechnungswesen und Steuerdeklaration (v. a. für Jahresabschluss, Steuererklärungen, Buchhaltungsarbeiten)
  • Rahmengebühren für Beratungsprojekte und laufende Beratungsleistungen
  • Vorabschätzung des Honorars für Einzelleistungen auf der Grundlage des voraussichtlich benötigten Zeitaufwandes